Den Begriff zeitgenössisches Tuning kennt der Oldtimerbesitzer in der Regel von dem Oldtimergutachten, welches ein Gutachter für das Fahrzeug ausstellt.
Vorraussetzungen für das H-Kennzeichen sind unter anderem ein Mindestalter des Fahrzeugs von 30 Jahren und außerdem sollte der Klassiker sich möglichst im Originalzustand befinden. Oft wird die Frage gestellt, ob Tuning bei Oldtimern erlaubt ist. Hier kommt das sogenannte „Zeitgenössische Tuning“ ins Spiel. D. h. wurden z. B. Felgen verbaut, die es auch für das Originalfahrzeug gab, gibt es meist keine Probleme.
Auch wenn Umbauten in den ersten zehn Jahren vollzogen wurden, oder es die Möglichkeit gab diese Anbauten in den ersten zehn Jahren zu montieren sollte einen H-Kennzeichen nichts im Wege stehen. Hier gibt es natürlich wieder einige Ausnahmen. So siind spätere Veränderungen wie z. B. beim Nachrüsten eines KAT möglich. Hier zählt der Umweltschutz über die Erhaltung des Kulturguts.
Ähnlich sieht es bei der Sicherheit aus. Wer z. B. bessere Gurte nachrüstet wird wohl keine Probleme mit dem Prüfer/Gutachter bekommen. Behindertengerechte Umbauten, oder der Umbau von 6 auf 12 Volt zählen ebenfallls zu den erlaubten Veränderungen an einem Klassiker. Auch Tieferlegungen sind möglich, wenn es die benötigten Teile damals bereits angeboten wurden.
Bessere Chancen hat man beim Prüfer, wenn man für die jeweiligen Anbauteile Fotos aus alten Prospekten, alte Fahrzeugbriefe, Kopien von Fahrzeugbriefen, Testberichte und ähnliches mitbringt.
(Foto: „Geile Karre“ von Yeti)