Uns erreichen regelmäßig Besucher, die auf der Suche nach Informationen sind, ob Oldtimer in Umweltzonen fahren dürfen. Dies mag in erster Linie an der Domain unserer Seite liegen.
Gerne möchten wir hier die Suchenden mit Informationen versorgen. Diese sind durchweg positiv, denn bereits 2007 hat der Bundesrat beschlossen, dass Oldtimer (also Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichnen und Fahrzeuge mit rotem 07er-Kennzeichen) in Umweltzonen fahren dürfen. Diese Entscheidung fiel zugunsten der alten und eigentlich ja eher wenig umweltfreundlichen Autos aus. Die Fahrleistung und Anzahl der Oldtimer spielt keine entscheidende Rolle, um sich auf die Feinstaubbilanz der Städte auszuwirken.
Die Umweltzonen bzw. LEZ (low emisson zone) wurden eingeführt, um die Luftqualität in verschiedenen Städten und Gebieten zu verbessern.
Welches Fahrzeug (außer Oldtimer) in welche Umweltzone fahren darf, wird über die Schadstoffgruppen bestimmt. So dürfen Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette nicht in eine Umweltzone fahren. Ansonsten sind die Fahrzeuge in Schadstoffgruppen eingeteilt, welche anhand einer farbigen Umweltplakette in rot, gelb oder grün sichtbar wird. Mit der grünen Plakette können allle Umweltzonen befahren werden. Gelbe und rote Umweltplaketten dürfen nur bestimmte Umweltzonen befahren.
Immer häufiger sieht man auf Oldtimertreffen Fahrzeuge mit diesen schwarzen „Feinstaubplaketten“. Diese sind natürlich nicht aussagekräftig, sondern wohl nur ein Statement, was der Besitzer von den Umweltzonen hält. Wer ebenfalls seinen Klassiker mit dieser Umweltplakette schmücken möchte, schaut hier: Feinstaubplaketten
( Titelfoto: GTÜ / pixelio.de )